Gastro Help GmbH
     Bahnhofplatz 10
     CH-8853 Lachen SZ

     Tel. 055 462 35 25
     Fax 055 462 35 27

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1. Vermittlung von Hilfs-, Fach- und Führungskräften

Hilfskräfte Fachkräfte Führungskräfte I Führungskräfte II Führungskräfte III Führungskräfte IV
    Betriebsassistent/in Direktionsassistent/-sekretär/in Aide du Patron                            Stv. Geschäftsführer Geschäftsführer
    Duty Manager Controller Chef-Controller Direktor
    F&B Assistent/in   F&B Manager Tourismus-Direktor
Praktikant/in Réceptionist/in Stv. Chef de Réception Chef de Réception Front Office Manager   
  kaufm. Mitarbeiter/in Disponent/in      
    Sales- & Marketing-Assistent/in   Sales- & Marketing Manager  
    Personalassistent/in   Personalchef  
Hausbursche Hausmeister/-techniker        
Anfangsservicemitarbeiter/in Serviceangestellte/r
Chef de rang
2. Chef de Service Chef de Service Restaurationsleiter  
Buffetmitarbeiter/in Barmaid/-man 2. Chef de Bar Chef de Bar Seminar- & Bankettmanager  
Hilfskoch/-köchin Commis de cuisine Chef de partie Sous-Chef/in Küchenchef/in  
Küchenhilfe/Casserolier Pizzaiolo   Alleinkoch/köchin    
Officebursche Commis pâtissier Bäcker/Konditor/in Chef Pâtissier     
Anfangszimmerfrau Zimmer-/Lingeriefrau         
  Hotelfachassistent/in Gouvernante Generalgouvernante     
  Portier/Concierge Night-Auditor       
  Chauffeur        
  Floristin Animateur/in      
  Kassierer/in Bademeister/in      
  Kindermädchen Wellnessbetreuer/in      
  Krankenschwester Masseur/in      
Erfolgshonorar: 4,5% vom Bruttojahreslohn + MWSt. Erfolgshonorar: 5% vom Bruttojahreslohn + MWSt. Erfolgshonorar: 5,5% vom Bruttojahreslohn + MWSt. Erfolgshonorar: 6% vom Bruttojahreslohn + MWSt. Erfolgshonorar: 6,5% vom Bruttojahreslohn + MWSt. Erfolgshonorar: 7% vom Bruttojahreslohn + MWSt.
Als Bruttojahreslohn gilt der AHV-pflichtige Jahreslohn plus 13. Monatslohn gemäss L-GAV, Gratifikationen, Provisionen, Bonus, Spesen und sonstige Zulagen laut Anstellungsvertrag.
Ausrechnungsbeispiel: Commis de cuisine mit Monatslohn 3'500.00 in Saisonanstellung: Bruttojahreslohn = Fr. 42'000.00 x 5% = Fr. 2'100.00 (Jahreshonorar) : 3 = Fr. 700.00           (für 4 Monate Saisonanstellung) + MWSt.
2. Honorar für Saisonstellen
2.1. Die Anstellung berechnen wir gemäss vereinbarter Vertragsdauer zuzüglich MWSt.
2.2. Wird der/die Kandidat/in für eine zweite Saison innerhalb von 12 Monaten verpflichtet, oder wird die Anstellung verlängert, ist Gastro Help GmbH berechtigt, den Restbetrag bis zu 12 Monaten in Rechnung zu stellen.
3. Tages- und Wocheneinsätze
3.1. Das Honorar für den Tageseinsatz einer Hilfs- oder Fachkraft beträgt Fr. 100.00, einer Führungskraft Fr. 200.00 zuzüglich MWSt.
3.2. Das Honorar für den Wocheneinsatz einer Hilfs- oder Fachkraft beträgt Fr. 400.00, einer Führungskraft Fr. 800.00 zuzüglich MWSt.
4. Informationspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, Gastro Help GmbH über den Vertragsabschluss mit einem von ihr vorgeschlagenen Bewerber zu informieren und Gastro Help GmbH umgehend eine Vertragskopie zukommen zu lassen. Sollte er dies unterlassen, erstellt Gastro Help GmbH eine Rechnung, basierend auf einem mutmasslichen Bruttojahreslohn.
5. Garantieanspruch
5.1. Die Erfolgsgarantie beträgt:   1 Monat für Hilfs-, Fach und Führungskräfte I
    2 Monate für Führungskräfte II
    3 Monate   für Führungskräfte III und IV
5.2. Wird der Vertrag während dieser Zeit aufgelöst und erfolgt keine Wiedereinstellung des Kandidaten innerhalb der nächsten 12 Monate, gewähren wir folgende Rückerstattung:
               Austritt während des 1. Drittels der Garantiezeit   Rückzahlung 1/2 des Honorars
  Austritt während des 2. Drittels der Garantiezeit Rückzahlung 3/4 des Honorars
  Austritt während des 3. Drittels der Garantiezeit Rückzahlung 1/4 des Honorars
6. Unsere Leistungen
6.1. Sorgfältige Bewerberauswahl anhand des vom Kunden erstellten Anforderungsprofils.
6.2. Persönliche Vorstellungsgespräche mit möglichen Kandidaten.
6.3. Der Bewerber wird über den Betrieb und die zu besetzende Position eingehend informiert.
6.4. Einholen und überprüfen von Referenzen.
6.5. Vorbesprechung und Eignungsabklärungen der rekrutierten Bewerber/innen mit dem Kunden.
6.6. Zustellen der Bewerbungsunterlagen, terminieren der Vorstellungsgespräche.
6.7. Beraten des Kunden bei der Endauswahl.
6.8. Absagen an die nicht in Frage kommenden Kandidaten.
6.9. Suchaufträge werden kostenlos in unsere Internet-Stellenbörse aufgenommen.
7. Haftung
7.1. Die von Gastro Help GmbH erbrachten Personalsuch-Dienstleistungen ersetzen keinesfalls die eingehenden Prüfungen des Bewerbers durch den Kunden.
7.2. Nach Vertragsabschluss mit dem vermittelten Kandidaten übernimmt der Kunde für seine Wahl die volle Verantwortung.
7.3. Gastro Help GmbH bezieht vom Bewerber keine Entschädigung und lehnt jegliche Verantwortung für Unstimmigkeiten zwischen Kunden und Bewerber während des Arbeitsverhältnisses ab.
8. Fälligkeit des Honorars
8.1. Das Honorar wird fällig sobald ein von Gastro Help GmbH vermittelter Kandidat angestellt wird oder der Kunde ihn innert 12 Monaten nach Zustellung des Personaldossiers durch Gastro Help GmbH als Mitarbeiter beschäftigt.
8.2. Dieses Honorar steht Gastro Help GmbH zu, auch wenn sich der von Gastro Help GmbH vorgeschlagene Bewerber vor Eintreffen des Bewerbungsdossiers mit dem Kunden Kontakt aufnimmt oder er von Drittpersonen dem Kunden genannt worden ist.
9. Zahlungsbedingungen
Das Erfolgshonorar zuzüglich MWSt. wird bei Arbeitsbeginn in Rechnung gestellt, zahlbar innert 30 Tagen rein netto.
10. Mandat
10.1. Gastro Help GmbH übernimmt im Auftrag des Kunden das Texten, Gestalten und Platzieren von Stelleninseraten.
10.2. Die Inseratekosten werden dem Kunden unabhängig vom Erfolg berechnet.
10.3. Der Kunde profitiert dabei vom Rabatt, welcher Gastro Help GmbH von den entsprechenden Zeitungen gewährt wird.
11. Datenschutz
11.1. Bewerberdossiers, die dem Kunden durch Gastro Help GmbH zugestellt werden, bleiben Eigentum von Gastro Help GmbH, ausgenommen die Unterlagen des vom Kunden eingestellten Bewerbers.
11.2. Alle Dossiers sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch innerhalb von 10 Tagen an Gastro Help GmbH zu retournieren.
11.3. Die Dossiers dürfen unter keinen Umständen Drittpersonen vorgelegt werden.
12. Wirksamkeit des Vertrages zwischen Gastro Help GmbH und dem Kunden
12.1. Durch die Kundenunterschrift auf dem Auftrags-Formular tritt der Vertrag für die Stellenvermittlung in Kraft.
12.2. Bei Interesse - auch auf unsere telefonische Anfrage hin - ist der Kunde verpflichtet, das Auftrags-Formular umgehend ausgefüllt und unterschrieben an Gastro Help GmbH zurückzusenden.
12.3. Bei Unterlassung dieser Formvorschrift gelten die in diesen Geschäftsbedinungen beschriebenen Punkte als stillschweigend angenommen.
13. Mehrwertsteuer
Alle von Gastro Help GmbH erbrachten Leistungen unterliegen der Bundesratsverordnung über die Mehrwertsteuer. Demzufolge werden die in den vorliegenden Geschäftsbedingungen festgelegten Honorare und/oder Kosten entsprechend erhöht (+ MWSt.-Betrag).
14. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis enstehen, gilt als Gerichtsstand der Firmensitz von Gastro Help GmbH in 8853 Lachen/SZ.

Lachen, Januar 2002